GTC

1 Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden (Kunde) sowie dem Verein Best of the Alps (BOTA) für alle auf der online Buchungsplattform bestofthealps.com getätigten Bestellungen. Verlinken andere Verkaufsplattformen auf diese AGB, so gelten sie sinngemäss auch für die auf der anderen Plattform getätigten Transaktion. Falls für die fremde Verkaufsplattform zusätzlich ebenfalls AGBs formuliert sind, gelten die vorliegenden AGBs ergänzend (subsidiär). Enthalten mehrere anwendbare AGBs widersprüchliche Regelungen gehen die Bestimmungen in den spezifischen AGBs zum Kaufgegenstand und in den AGBs einer allfälligen fremden Verkaufsplattform vor. BOTA behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die Fassung im Zeitpunkt der Buchung (Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden; siehe hinten).

2 BOTA als Agentin mit Inkassomandat

Der Kunde bucht auf bestofthealps.com Warenkorbpositionen; für jede einzelne dieser Positionen handelt BOTA als Vermittlerin mit einem Inkassomandat. Vertragspartei ist der jeweils verpflichtete / gebuchte Lieferant oder Dienstleister. Nur in den hiernach ausdrücklich bezeichneten Fällen ist dies BOTA selbst (siehe Dienstleistungen von BOTA hiernach).
Angebote auf bestofthealps.com lassen sich als einzelne Bausteine (Hotel, Bergbahnticket, Ausrüstung etc.) zu einem kompletten und auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Ferienaufenthalt zusammenstellen. BOTA haftet nicht für die Zusammenstellung des Warenkorbs und für die Abstimmung der einzelnen Positionen untereinander (zeitlich, örtlich etc.). BOTA haftet – sofern sie nicht selber Erbringerin der Dienstleistung ist – auch nicht für die korrekte Durchführung der einzelnen Dienstleistung oder Lieferung. Der Kunde kann sich diesbezüglich nur auf den vermittelten Vertrag mit dem direkten Anbieter (Hotelbetrieb, Vermietungsfirma etc.) und die dort geltenden Geschäftsbedingungen berufen. Über diese hat sich der Kunde in geeigneter Weise selbst zu informieren. BOTA unterstützt ihn dabei mit nützlichen Hinweisen und Querverweisen im Anhang zu den vorliegenden AGB. Soweit der Kunde hier oder an anderer Stelle auf bestofthealps.com auf solche Vertragsbestimmungen aufmerksam gemacht wird, geschieht dies lediglich zu Informationszwecken; BOTA wird dadurch in keiner Weise verpflichtet.

3 Generelle Bestimmungen

4 Allgemeine Nutzungsbedingungen für bestofthealps.com

Mit dem Aufrufen und Nutzen der Site bestofthealps.com und damit auch mit dem Gebrauch der online Buchungsplattform anerkennt der Kunde die allgemeinen Nutzungsbedingungen für bestofthealps.com (ANB).
In Übereinstimmung mit den ANB garantiert BOTA weder für Beständigkeit und noch für uneingeschränkte Verfügbarkeit der Website und kann somit nicht für die Folgen von Abbrüchen im Buchungsvorgang oder die Nicht-Übermittlungen von Meldungen haftbar gemacht werden. Der Bedienerfreundlichkeit der Benutzeroberfläche wurde besondere Beachtung geschenkt. Für die korrekte Bedienung der Website und insbesondere der Verkaufsplattform ist der Kunde verantwortlich. Er hat für die Folge von Bedienungsfehlern selber einzustehen.

5 Vertragsabschluss, Vorauszahlung, E-Mailverkehr

Die Buchungsplattform ist primär für den europäischen Raum bestimmt (Schweiz und Länder des EWR). Die Zugänglichkeit zur Plattform von ausserhalb dieser Region ist von BOTA nicht garantiert. Die von BOTA publizieren Angebote stellen keine Vertragsofferte dar.
Bestellt der Kunde den Warenkorb auf der BOTA-Plattform, so stellt dies einen Antrag auf Abschluss der Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen dar. Der Kunde ist an seinen Antrag während 24 Stunden gebunden. Innert dieser Frist hat eine Antwort durch BOTA an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse zu erfolgen. In dieser Zeitspanne prüft BOTA möglichst umgehend die Erhältlichkeit der Vorauszahlung (Kreditkartendeckung) und die definitive Verfügbarkeit der Bestellpositionen.
BOTA benachrichtigt den Kunden per Anzeige auf der Website (Success-Page), sofern der Bestellvorgang nicht wie beantragt abgewickelt werden kann, und bricht die gesamte Transaktion ab (kein Akzept). Die Ablehnung des Antrags betrifft immer den gesamten Warenkorb, auch wenn hierfür nur eine einzelne Bestellposition Auslöser ist. Sind Zahlung und Leistungen verfügbar, schliesst BOTA im Rahmen ihres Agenturmandates die einzelnen Verträge zwischen Dienstleistern / Lieferanten und dem Kunden Zug um Zug ab. Dies indem BOTA den Kunden per Anzeige auf der Website (Success-Page) und per E-Mail eine Bestellungsbestätigung übermittelt (Akzept aller Warenkorbpositionen) und die Vorauszahlung definitiv abbucht.
Die Reaktion von BOTA auf den Antrag des Kunden gilt als erfolgt, sobald auf dem System von BOTA die entsprechenden Daten ins Internet übermittelt werden. Der Zeitpunkt des Eintreffens des E-Mails beim Kunden bzw. der Anzeige der Success- Page auf dem Client des Kunden ist unerheblich. Dieser ist verpflichtet, sich bei BOTA allenfalls nach dem Verbleib der Antwort zu erkundigen, wobei der aktuelle Bestellungsstatus auch in seinem Benutzeraccount abrufbar ist.
Bestellen Kunden aus Ländern, welche beim Zahlungsvorgang nicht aufgelistet sind, einen Warenkorb von BOTA, so ist BOTA nicht in der Lage diesen zu akzeptieren, auch wenn die automatische Plattform vom Kunden zu den oben beschriebenen Reaktionen bewegt werden kann. Der Vertrag gilt – wenn überhaupt – erst bei Lieferung der Ware oder bei tatsächlicher Inanspruchnahme der Dienstleistung als an Ort und Stelle abgeschlossen.
Die Übermittlung von E-Mail-Nachrichten über öffentliche Netze ist asymmetrisch und störungsanfällig, erfolgt ungeschützt und kann von Dritten abgefangen, gelesen

und abgeändert werden. Neben dem Inhalt sind auch Absender und Empfänger der E-Mail für Dritte erkennbar. Dies gilt auch für E-Mails, die bei der Kommunikation mit BOTA verwendet werden. BOTA ist vom Kunden ermächtigt, ihm E-Mails zu senden. Für Schäden, die als Folge einer mangelhaften, gestörten oder ausspionierten Übermittlung einer E-Mail entstehen, haftet BOTA in keiner Weise. Diese Bestimmungen gelten analog für weitere in ihrer Funktionsweise und Risikolage vergleichbare ungeschützte Kommunikationsformen, die vorliegend oder in Zukunft verwendet werden.
Abgegangene Mitteilungen an vom Kunden angegebene oder im Verkehr mit BOTA zuvor erfolgreich verwendete Adressen (namentlich E-Mail-Adressen) gelten als ordnungsgemäss zugestellt. Im Falle von E-Mails gilt als Zustellungszeitpunkt der Abgang bei BOTA; im Postverkehr wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass Schreiben mit Prioritätszustellung auch im Ausland spätestens vier Tage nach Aufgabe bei einer schweizerischen Poststelle zugestellt wurden.

6 Preis, Zahlungsbedingungen

Der vom Kunden zu bezahlende Preis ergibt sich aus dem im Warenkorb angezeigten Gesamtpreis in Schweizerfranken (CHF). Er enthält, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Zuschläge, Taxen und Abgaben. In sämtlichen Preisen ist die schweizerische Mehrwertsteuer einkalkuliert. Der Gesamtpreis hängt von der individuellen Gestaltung des Reisearrangements ab und kann daher von den Richtpreisen („ab CHF ...“ und Angaben in Fremdwährungen) abweichen. Angaben in EURO sind stets unverbindliche Vergleichsgrössen (vergl. dazu die ANB). Die Preise können laufend Änderungen unterworfen sein. Der Kunde hat darauf zu achten, dass der ihm angezeigte Warenkorb noch aktuell ist. Nach Einleitung des Bestellvorgangs wird dem Kunden eine Zusammenstellung seines Antrags angezeigt. Die darin enthaltenen Preise werden vom System während 30 Minuten als unveränderlich akzeptiert, danach muss der Kunde zu seiner Sicherheit den Bestellvorgang beim Warenkorb neu einleiten.
Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen werden grundsätzlich nur nach erfolgter automatisierter Vorauszahlung gemäss der Konfiguration der online Plattform abgeschlossen. Solange BOTA keine Deckungszusage hat, tritt sie auf den Antrag des Kunden nicht ein. Kunde und BOTA tragen sämtliche ihnen durch die Zahlungsabwicklung entstehenden Gebühren selber.

7 Auslieferung von Vouchern / e-Tickets und aufladbare Datenträger

Die Bestellungsbestätigung gilt als Beleg für die abgeschlossenen Verträge, kann jedoch nicht als Ausweis für die Bezugsberechtigung der Leistung (Voucher, Fahrkarte e-Ticket) verwendet werden. Ein Link auf der Bestellbestätigung verweist in den Benutzeraccount des Kunden, wo dieser – je nach Produkt – die notwendigen Dokumente herunterladen oder einen Datenträger aufladen kann. Für die Ausweise, die Teil eines Paketes sind, werden vor dem Ausdruck möglicherweise weitere Angaben benötigt, wie der genaue Reisetag und die Personalien für Bahntickets oder Gewichtsangaben für die Skimiete.

Bezugsberechtigungen werden nicht physisch zugestellt. Voucher, Fahrkarten, e- Tickets sind zu ihrer bestimmungsgemässen Verwendung vom Kunden auszudrucken (print at home). Eine Ausnahme bilden die Datenträger für Skipässe, die unter Umständen aufgeladen, verschickt oder abgegeben werden. Das Vervielfältigen, Verändern, Reproduzieren der Bezugsberechtigungen ist untersagt.
Der Kunde trägt in jedem Fall die Verantwortung für den Schutz seiner Bezugsberechtigungen (Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung. Er muss beachten, dass unpersönliche Leistungen demjenigen zugesprochen werden, der als erster das gültige Dokument vorweist. Der nachträgliche Nachweis, dass der Vorweisende nicht mit dem Besteller / Kunden identisch ist, ist für BOTA oder die von BOTA vermittelten Dienstleister unbeachtlich.
Die vom Kunden als Bezugsberechtigung ausgedruckten Dokumente sind trocken, unverschmutzt, unbeschädigt, unzerknittert, in einem lesbaren Zustand vorzuweisen. Sie können einen Strichkode aufweisen, der zur Kontrolle elektronisch geprüft werden kann. Im Bereich des Strichcodes dürfen die Dokumente nicht gefaltet werden.

8 Rahmenbedingungen

BOTA hat auf die baulichen Massnahmen, Emissionsquellen etc. in der Nähe eines beschriebenen Aufenthaltsortes keinen Einfluss und kann entsprechend auch keine Garantien übernehmen. Auf die Herkunft der allenfalls anwesenden Touristen, auf die allgemeine Servicequalität und die Qualität der Speisen in den örtlichen Restaurants, auf Organisation und Durchführung der angekündigten Events am Reiseziel (sofern BOTA nicht Organisator ist) und auf individuelle Sportmöglichkeiten (sofern nicht ausdrücklich Teil des Angebots) hat BOTA grundsätzlich ebenfalls keinen Einfluss.

9 Annullationen

Die mit der Bestellung des Warenkorbs erworbenen Leistungen können nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden. Ausnahmen regeln die Bestimmungen zu den einzelnen Vertragsverhältnissen.

10 Dienstleistungen von BOTA

11 Pakete (Pauschalreise)

Für die als Verbund von mehreren Dienstleistungen wie Ausflug und Übernachtung oder Übernachtung und Skipass mit einem Gesamtpreis versehenen und fertig zusammengestellten Pakete tritt BOTA als Veranstalter (Pauschalreise1) auf. Für die Pakete in ihrer Gesamtheit gelten die generellen Bestimmungen hiervor. Die Auslieferung der Bezugsberechtigungen (Voucher, Tickets etc.) erfolgen für die einzelnen Dienstleistungsbestandteile je separat. In Pakete eingebundene Hotelübernachtungen können nicht annulliert werden.

BOTA setzt alles daran, dass die im Paket enthaltenen Leistungen erbracht werden können. Stellt BOTA fest, dass ein erheblicher Teil des Pakets nicht geleistet werden kann (beispielsweise wegen meteorologischen Einflüssen), versucht BOTA dem Kunden Ersatz zu bieten. Gelingt dies nicht, so kann der Kunde seine Vorauszahlung im Umfange der Leistungsminderung zurückfordern.
Die Organisation einer allfälligen Anreise ist Sache des Kunden und im Paket und damit auch in der Dienstleistung von BOTA als Reiseveranstalter nicht inbegriffen.

12 Bergbahntickets

Hierzu gelten die AGBs der Jungfraubahnen

Spezielle Bestimmungen

13 Haftung

Kann ausnahmsweise das Recht bzw. die Möglichkeit zu Annullierung, zum Rücktritt oder zur Warenrückgabe beansprucht werden sowie bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung gilt vorbehältlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Folgendes: Dem Kunden werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzforderungen wegen Folgeschäden und entgangenen Gewinnen, sind ausgeschlossen.
Der Schadenersatz aus nicht gehöriger Erfüllung einer Pauschalreise (Paket) ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den zweifachen Paketpreis beschränkt.
BOTA haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Ausflügen oder Veranstaltungen, die der Kunde während der Durchführung der Reise "vor Ort" selbst bucht. Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Unterlagen in einer Anlage, die BOTA zuzuordnen ist, aufliegen oder auf der Website beschrieben werden.

14 Beanstandungen

Hat der Kunde während der Reise Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich BOTA oder dem Leistungsträger bekanntzugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem vereinbarten Ende der Pauschalreise oder dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.

15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse mit dem Verein Best of the Alps und ihren Kunden (Auftraggebern, Käufern), einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschliesslich Schweizer Recht. Für die

Bestimmung des Gerichtsstandes ist der Sitz des betreffenden Dienstleisters beziehungsweise des Vereines Best oft he Alps massgebend. Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“ (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16 Anhang: Hinweise zu den einzelnen Dienstleistern

17 Hotels

Mit den Hotels, die als einzelne Positionen in den Warenkorb gelegt werden können, schliesst der Kunde einen durch BOTA vermittelten Vertrag („Retail Hotel“) mit dem ausgewählten Hotel ab. Jedes Hotel hat seine eigenen Vertragsbestimmungen, die gegebenenfalls über die Internetseite oder direkt beim Hotel erfragt werden können. Die Hotels wenden gegenüber dem Kunden die nachfolgenden vereinheitlichten Annullations- und Umbuchungsbedingungen an. Diese gelten vorbehältlich einer anderen mit dem Hotel direkt getroffenen gegenseitigen (nachträglichen) Vereinbarung. Insbesondere sind die nachstehenden Bedingungen anwendbar, wenn die Hotel Annullation über das Help Desk von BOTA erfolgt. Die allgemeine Annullationsbedingung lautet wie folgt: Erfolgt eine Annullation oder Umbuchung bis 30 Tage vor Anreise, entspricht die Stornogebühr dem Preis für 3 Nächte. Nach dieser Frist beträgt die Stornogebühr 100% des gebuchten Hotelpreises. Kann das Zimmer nach einer Annullation oder Umbuchung für die gleiche Dauer und zum gleichen Preis weitervermittelt werden, zahlt JRT dem Kunden den vollen Betrag, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50 zurück. Bei einer Teilvermittlung (kürzere Dauer und/oder tieferer Preis) wird der durch die Teilvermittlung erzielte Betrag (abzüglich der Bearbeitungsgebühr) zurückbezahlt.
Die Preise für Retail Hotels werden vom Betrieb ohne Mitwirkung von BOTA festgelegt. Die örtlichen Taxen und Steuern sind in jedem Fall enthalten. Das Hotel ist verpflichtet, den BOTA Voucher als Nachweis für die vollständig erfolgte Vorauszahlung zu anerkennen. Extras wie Minibar, Roomservice, Parkplatzgebühren etc. werden separat vom Hotel in Rechnung gestellt. Dem Kunden wird empfohlen, sich beim Check-In über die Extras und deren Preis zu erkundigen
Bei Beanstandungen, Schäden usw. wendet sich der Kunde direkt an das Hotel. Das Hotel wird in eigener Kompetenz die Angelegenheit mit dem Kunden klären. Die Haftung des Hotels richtet sich nach dessen eigenen Bedingungen. Die Verträge mit den Hotels unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Ort des Hotels. Vorbehalten bleiben zwingende, vertraglich nicht abänderbare gesetzliche Bestimmungen.